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Die heikle Sache mit dem Urheberrecht

Alles haben, und das gratis? Oder manches bekommen und dafür zahlen? Die öffentliche Debatte läuft im Kern auf diese beiden Fragen hinaus. Überlagert von fallweise peinlichem Halb- und Unwissen, kämpft die eine Seite für die freie Verbreitung von Kunst und Kultur. Die andere will für die Nutzung der Werke Geld verlangen wie bisher und am besten noch mehr. Und wie so oft sehen sich alle im Recht.

Raubkopie und Kulturverbreitung

Die Stimmung ist heiß. Beide Seiten operieren im verbalen Kampfanzug. "Raubkopie" ist dabei ein genauso lächerlicher Begriff wie "kulturelle Vielfalt" und "Kriminalisierung", wenn es darum geht, die neuesten Nummern von Madonna zahlungsfrei auf die Festplatte zu schaufeln. Was ist der Kern dieser Debatte?Und wie immer, wenn unsere westliche Kultur zur großen Debatte ausholt: Wer hat Recht? Diesfalls im ganz juristisch-positivistischen Sinn.

Wer nutzt, der zahlt

Da wären mal die Urheber. Die schaffen allerhand Werke. Texte, Skulpturen, Melodien. Und so weiter. Ab dem Moment, in dem ein Werk vorliegt (und das ist in unseren Breiten recht bald der Fall), tickt der Taxameter. Wer nutzt, zahlt. Diese einfache Formel kommt zu einem guten Teil den Kreativen zugute. Es ist ein Zeichen entwickelter Denkdemokratien, dass geistiges Eigentum Wert hat. Dass ich mit dem, was andere geschaffen haben, nicht uneingeschränkt machen darf, was ich will. 

Arme Interpreten

Da wären die Interpreten. Die steigen eigentlich ganz schlecht aus. Sie stehen weit schlechter da als die Urheber. Sie sind quasi die Dienstleister am Werk der Anderen. So kommt es, dass unser aller Biene-Maja-Song, der mit dem unbekannten Land, allen möglichen Institutionen Geld gebracht hat. Nur dem Interpreten "Karel Gott" hat sie - abseits seiner Live-Konzerte - so gut wie nichts gebracht. Wenn er zu seiner" kleinen frechen Biene Majat" aufbricht, klingelt alles Mögliche, nur seine Kassa nicht. Gerecht?

Die Großen werden immer kleiner

Da wären noch die Verleger. Die großen Musikriesen, die reichlich entlohnt werden für ihre Produktionsdurchläufe. Da rollt der Rubel. In früheren Zeiten auch sehr schnell und zahlreich. Gegenleistung waren die aufwendigsten Produktionen mit den schönsten Videos, die es je gab. Heute zahlt sich das nicht aus. Selbst nationale Größen im Range eines Wolfgang Ambros machen neue Alben nur aus Marketingzwecken. Damit die Konzerte voll sind. Von denen gibt es nämlich mittlerweile mehr, als das Publikum verträgt, und definitiv mehr, als den Stars gut tut. Dass auch die Verlage nicht mehr gut leben, beweist ein einfaches Faktum: Die Musikbranche wird seit Jahren von einem Konzentrationsprozess gebeutelt, der sich gewaschen hat. Dass die Musikmultis nie wirklich im Internet angekommen ist, liegt sicher vor allem an ihnen selbst. Sie haben sich an überholte Geschäftsmodelle geklammert, als längst klar war, dass die nimmer ziehen.

Geiz ist geil und kulturell befruchtend

Da wären noch die Nutzer. Freunde aus dem Internet, die gerne alles hören, sehen und weitergeben, natürlich nur zu privaten Zwecken, und dann damit argumentieren, es sei der kleine Download auch nicht ärger als eine Privatkopie der Langspielplatte auf Kompaktkassette. Naja. Die kulturelle Vielfalt, behaupten sie, lebe dann auf, wenn alle jedes Kulturgut konsumieren können. Das stimmt zum Teil. Lieschen Müller, oft genannte naive 15-jährige, lade sich eben ein, zwei Mal in der Woche einen Hit herunter. So wie Lieschen Müller senior einst mit der Kassette die "Großen 10" aufgenommen hat. Heute hat Klein-Lieschen in der gleichen Zeit 10.000 Einzeltitel auf ihre gefräßige Festplatte kopiert. 

Armes Lieschen halb im Knast?

Ist Lieschen damit kriminell? Grundsätzlich nicht. Sie hat zunächst nur die Nutzungsrechte nicht erworben und schuldet den Rechteinhabern die entsprechende Abgeltung. Die können das, wenn Lieschen nicht freiwillig brennt, gerichtlich einklagen. Zivilrecht. Nicht viel anders als ein Wohnungsmieter, der dem Hausherrn die Miete schuldig bleibt. Auch der ist zunächst nicht strafrechtlich relevant. Das wird er erst dann, wenn er vorsätzlich Wohnungen mit dem Ziel anmietet, sie dem Besitzer nicht abzugelten und in eventu gewinnbringend zu nutzen. Aus dem Vorsatz wird die Straftat. Was das für Downloads in großem Stil heißt, ist nicht ganz klar. Professionelles Filesharing, so viel ist juristisch ziemlich sicher, ist eine Straftat. Wer das aufzieht, ist kriminell. Ähnliches gilt für Fotos, Videos, Bücher und sonstige immaterielle Güter mit Werkcharakter.

Zahlen wie fürs Schwarzfahren

Die rechtliche Basis ist also eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Sie ist auch für das Internet judizierbar. Nur tun alle so, als ginge das gar nicht. Warum eigentlich? Lieschen Müller wird nicht kriminalisiert. Entweder ist sie es nach gültiger Rechtslage. Wenn nicht, dann schuldet sie anderen Menschen einfach die Abgeltung für die Werknutzung. Blöd halt, wenn jemand draufkommt. Dann muss sie zahlen wie für den Schwarzkappler, der sie beim entgeltfreien Benützen der U-Bahn erwischt.

Google - ein Konzern zum Knutschen?

Die oft gescholtene Musikindustrie als solche gibt es übrigens nicht. Wer soll das sein? Verwertungsgesellschaften? Verlage? Interpreten? Urheber? Die haben über weite Strecken ganz unterschiedliche Interessen. Gemeinsam ist ihnen: Sie haben unter dem herrschenden Webregime massiv Geld verloren. Zu einem Teil durch widerrechtlichen Konsum. Zum anderen durch die neuen Multis wie Google (Youtube) und Facebook, die auf dem Rücken der Urheber gutes Geld machen. Google ist heute immerhin gut 40 Milliarden Euro schwer. Da können sich die größten Musikmultis jedenfalls nur neidvoll die Augen reiben, auch wenn ihre Titel eifrig die Google-Plattformen mit musikalischem Leben erfüllen.

Kein Zwang für Künstler

Und noch etwas: Künstler, die nicht wollen, können jetzt schon. Austreten aus den Verwertungsgesellschaften (oder gar nicht erst beitreten) und ihre eigene Suppe kochen. Ihre (freiwilligen) Verträge mit ihren Produzenten und Label kündigen. Es mag manche geben, die auch ohne dieses Umfeld gut leben. Als Best-Practice-Beispiele für eine ganze Branche taugen sie in der Regel nicht. Die Open-Source-Musik ist jedenfalls nicht das, was unsere Ohren gewöhnt sind. Wer glaubt, dass ohne Nutzungsentgelt alles besser wird, der höre doch einfach seinem Nachbarn unter der Dusche zu. 

Macht es besser!

Das Urheberrecht verhindert jedenfalls nicht, dass einer, der das so will, alles herschenkt. Oder ein neues Modell entwickelt, das besser ist als alle davor. Und genau darum geht es: Wer dauernd von den großen Chancen quasselt, die andere haben, wenn das Urheberrecht in seiner heutigen Form fällt, der muss erst zeigen, wie das gehen soll. Die Branche würde wohl willig folgen, wenn es funktioniert. Neue Gesetze braucht es dafür nicht. Die Beweisführung ist jedenfalls bis heute niemandem gelungen. Bis es soweit ist, gilt jene rechtliche Grundlage, die Künstlern Einnahmen aus ihren Werken zuspricht. Und das ist gut so. Auch wenn Lieschen Müller dann recht hohe Schulden bei ziemlich vielen Menschen auf dieser Welt hat. 

Thomas Holzinger am 23.04.2012 | Tags: ,

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